Update zur EU-DSGVO – Drittlandtransfer unter der Datenschutz-Grundverordnung

10.10.2017 – Bislang war die Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland eines der schwierigsten und meist umstrittenen Themen im Datenschutz. Aufgrund der Annahme, dass Drittstaaten grundsätzlich kein angemessenes Datenschutzniveau haben, ändert sich an der Komplexität eines Datentransfers in unsichere Drittstaaten nichts Wesentliches. Dieser Beitrag ist ein Teil von unserer Serie zur Datenschutz-Grundverordnung. Die Regelungen der EU-DSGVO zum Drittlandtransfer stimmen zum großen Teil mit den bestehenden Regeln nach dem BDSG überein.

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